Ferienhäuser in Südnorwegen

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
FERIENHAUSVERMIETUNG JANNA WEINBERGER

1. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • (a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Ferienhäusern durch die Ferienhausvermittlung Janna Weinberger, An der Schulwiese 1C, 28757 Bremen (im Folgenden: Ferienhausvermittlung) an Mieter sowie für alle weiteren für die Mieter erbrachten weiteren Leistungen der Ferienhausvermittlung.
  • (b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienhäuser sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Ferienhausvermittlung.

2. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG

  • (a) Die Anmeldung ist das verbindliche Angebot des Mieters an die Ferienhausvermittlung auf Abschluss eines Mietvertrages. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch die Ferienhausvermittlung zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anmeldung.
  • (b) Weicht die schriftliche Bestätigung der Ferienhausvermittlung inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung von Sonderwünschen des Mieters, so ist dieses ein neues Angebot von uns gegenüber dem Mieter, an welches die Ferienhausvermittlung zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Mieter die Annahme erklärt.
  • (c) Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch die Ferienhausvermittlung.
  • (d) Vertragspartner sind die Ferienhausvermittlung und der Mieter.
  • (e) Der Mieter verpflichtet sich durch den Abschluss des Mietvertrages auch für alle weiteren Personen, die gemeinsam mit ihm das Ferienhaus nutzen, als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen gegenüber der Ferienhausvermittlung einzustehen.

3. BELEGUNG

  • (a) Ferienhaus und Grundstück dürfen nur in den von der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der in der Hausbeschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt und genutzt werden. Jede Überbelegung des Objektes bedarf vorher der schriftlichen Genehmigung durch die Ferienhausvermittlung.
  • (b) Übernachtungen auf dem Grundstück in Zelten, Wohnwagen etc. und das Lagern und Wassern mitgebrachter Boote sind nur mit vorheriger Genehmigung durch den Eigentümer auf dessen Grundstück und dessen Wasserliegeplätzen erlaubt.

4. LEISTUNGEN/NEBENKOSTEN/ZAHLUNGEN/KAUTION

  • (a) Der Umfang der vertraglich von der Ferienhausvermittlung geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Ferienhausvermittlung. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind, wenn nicht anders vermerkt, im Mietpreis inbegriffen.
  • (b) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung hat der Mieter binnen 1 Woche eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Mietpreises, maximal 250.– EUR, auf eines der von der Ferienhausvermittlung angegebenen Konten zu zahlen. 
  • (c) Die Restzahlung ist spätestens 40 Tage vor dem Anreisedatum, eingehend auf einem der von der Ferienhausvermittlung angegebenen Konten, fällig.
  • (d) Bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 39 Tage vor dem Anreisedatum, ist der Gesamtpreis mit Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
  • (e) Vor der vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises ist die Ferienhausvermittlung nicht verpflichtet, dem Mieter die Mietunterlagen auszuhändigen.
  • (d) Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung durch den Mieter ist der Ferienhausvermittlung berechtigt, das Ferienhaus ohne vorherige Ankündigung anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Mieter eine Rücktrittsgebühr entsprechend den Stornobedingungen der Ferienhaus-vermittlung zu verlangen.
  • (e) Der Mieter ist zur Hinterlegung einer Kaution von 200,- EUR vor Beginn des Mietverhältnisses verpflichtet. Die Kaution ist vom Mieter spätestens mit der Restzahlung an die Ferienhausvermittlung zu entrichten. Bei mangelfreier Abnahme der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution durch die Ferienhausvermittlung auf das Konto des Mieters zurück überwiesen. Kautionsrückzahlungen erfolgen binnen 21 Werktagen nach Ende des Mietverhältnisses. In dem Fall, dass Mängel an der Mietsache festgestellt werden, ist die Ferienhausvermittlung zum Einbehalt und zur Verrechnung der Kaution mit den durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten berechtigt. Die Ferienhausvermittlung wird den Mieter schriftlich über das Bestehen von Mängeln unterrichten.
  • (f) Im Falle des Verlustes von Schlüsseln durch den Mieter ist die Ferienhausvermittlung berechtigt, dem Mieter pauschal 80,- EUR pro Schlüssel für den Ersatz der Schlüssel zu berechnen und mit der Kaution zu verrechnen; sollten durch den Verlust von Schlüsseln höhere Kosten für den Ersatz von Schlüsseln und/oder den Austausch von Schließzylindern entstehen, ist die Ferienhausvermittlung berechtigt, dem Mieter diese Kosten zu berechnen und mit der Kaution zu verrechnen.

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN / RÜCKTRITT VOM VERTRAG / STORNOBEDINGUNGEN

  • (a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages durch die Ferienhausvermittlung sind dann zulässig, wenn damit keine wesentliche Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt verbunden ist.
  • (b) Nachträgliche Änderungen der Katalogangebote hinsichtlich der Berichtigung von Irrtümern oder Rechenfehlern bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch die Ferienhausvermittlung vorbehalten.
  • (c) Die Ferienhausvermittlung ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Streik oder andere von der Ferienhaus-vermittlung nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung für die Ferienhausvermittlung unmöglich machen.
  • (d) Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
  • (e) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts oder in dem Fall, dass der Mieter die Mietsache nicht bezieht, kann die Ferienhausvermittlung Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Vermietung des Ferienhauses pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Ferienhausvermittlung. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Mietpreis staffelt sich wie folgt:
    • bei Zugang des Rücktritts bis zum 60. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses 20% der Miete
    • bei Zugang des Rücktritts vom 59. bis zum 36. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses 40% der Miete
    • danach oder bei Nichtbezug des Ferienhauses 80% der Miete
    Der pauschalierte Ersatzanspruch beträgt im Falle eines Rücktritts, unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs des Rücktritts mindestens 35,- EUR.
    Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Ferienhausvermittlung nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der Ferienhausvermittlung geforderte Pauschale. Die Ferienhausvermittlung ist im Falle eines Rücktritts berechtigt, anstelle der Pauschale auch die Erstattung der nachgewiesenen tatsächlich durch den Rücktritt entstandenen Kosten zu verlangen. Umbuchungswünsche ab dem 60. Tag vor Mietbeginn können generell nur nach einem Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag und Abschluss eines neuen Mietvertrages durchgeführt werden. Bei ab dem 60. Tag vor Mietbeginn eingehenden Umbuchungswünschen behält sich die Ferienhausvermittlung aber vor, dem Mieter den bestehenden pauschalen Ersatzanspruch nicht in Rechnung zu stellen, wenn durch die Umbuchung nur geringfügige Aufwendungen entstehen und eine anderweitige Vermietung der Mietsache möglich ist; auch in diesem Fall ist die Ferienhausvermittlung aber berechtigt, dem Mieter ein pauschales Umbuchungsentgelt von 35,- EUR zu berechnen. Die Ferienhausvermittlung empfiehlt dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6. Inventar/Mängelrügen

    • Beanstandungen des Mieters über den Zustand des Ferienhauses oder über das Fehlen von Inventar haben binnen 24 Stunden ab Bezug der Mietsache durch den Mieter gegenüber der Ferienhausvermittlung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Fehlbestände am Inventar vom Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen.

7. HAUSORDNUNG/NICHTRAUCHERHÄUSER/HAUSTIERE.

  • (a) Sofern für das Ferienhaus eine Hausordnung besteht, ist diese vom Mieter zu beachten.
  • (b) Hat der Mieter in ausgewiesenen Nichtraucherhäuser geraucht oder wurden Haustiere in Ferienwohnungen untergebracht, in denen Haustiere nicht erlaubt waren, so ist die Ferienhausvermittlung berechtigt dem Mieter pauschal eine Reinigungsgebühr in Höhe von 90,- EUR zu berechnen und diese mit der Kaution zu verrechnen.

8. ANREISE/ABREISE DES MIETERS

  • (a) Das Ferienhaus kann vom Mieter in der Regel am Anreisetag ab 17:00 Uhr bezogen werden. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht um 17:00 Uhr zur Verfügung steht.
  • (b) Der Mieter muss bis spätestens 20.00 Uhr am Anreisetag beim Ferienhaus eintreffen, anderenfalls besteht keine Verpflichtung der Ferienhausvermittlung, dem Mieter am Anreisetag das Ferienhaus zu überlassen.
  • (c) Der Mieter hat das Ferienhaus am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Er ist verpflichtet, das Ferienhaus vor der Abreise gemäß Hüttenordnung zu reinigen und in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. In dem Fall, dass das Ferienhaus vom Mieter nicht fristgerecht geräumt wird, ist die Ferienhausvermittlung berechtigt, dem Mieter dadurch entstehende Kosten in Rechnung zu stellen und diese mit der Kaution zu verrechnen.

9. HAFTUNG DER FERIENHAUSVERMITTLUNG

    • (a) Schadensersatzansprüche des Mieters gegen die Ferienhausvermittlung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit die Ferienhausvermittlung nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, also für Pflichten, die die Ferienhausvermittlung dem Mieter nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Schadenersatzansprüche des Mieters gegen die Ferienhausvermittlung sind bei einem berechtigten Rücktritt vom Vertrag durch die Ferienhausvermittlung ausgeschlossen.

  • (b) Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienhausvermittlung ab Kenntnis unverzüglich über Schäden, Mängel oder Störungen zu unterrichten, die das Ferienhaus betreffen, und alles ihm Zumutbare zur Behebung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. In dem Fall, dass Mängel oder Störungen vorliegen, wird die Ferienhausvermittlung ab Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
  • (c) Sofern dem Mieter mit dem Ferienhaus ein Stellplatz auf einem Parkplatz oder in einer Garage zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalts haftet die Ferienhausvermittlung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht.

10. ABTRETUNGSVERBOT

    Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Mieters gegen die Ferienhausvermittlung an Dritte, insbesondere auch an Mitmieter, Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Mieters durch Dritte unzulässig.

11. AUFRECHNUNGSVERBOT

    Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

12. EUROPÄISCHE ONLINE-STREITBEILEGUNGS-PLATTFORM

    • Für die Beilegung von Streitigkeiten kann die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform genutzt werden, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss. Die Bereitstellung dieser Plattform erfolgt durch die europäische Kommission. Auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform gelangt man mittels des folgenden Links:
    • http://ec.europa.eu/consumers/odr/
    Die Ferienhausvermietung ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. REISEDOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

    Für Bürger der Bundesrepublik Deutschland genügt zur Einreise nach Norwegen ein gültiger Personalausweis. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Auskunft.

14. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. FERIENHAUSVERMITTLUNG

Ferienhausvermietung
Janna Weinberger
An der Schulwiese 1C
28757 Bremen
Steuernummer: 60 279 01482

Stand 10/23